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Klar entscheiden

Ratgeber Zahn-Eigenanteil: Was für eine gute Entscheidung wirklich wichtig ist.

Krone, Brücke oder Implantat können medizinisch verschiedene Wege zulassen. Die gesetzliche Kasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. Mehrkosten einer höherwertigen Versorgung bleiben ohne Zusatzversicherung beim Patienten.

Ein guter Zahnzusatztarif muss deshalb nicht nur mit einer Prozentzahl werben. Entscheidend sind die Berechnungsgrundlage, Zahnstaffel, Implantatregeln, Material- und Laborkosten sowie die Frage, ob bereits Behandlungen angeraten wurden.

Darauf kommt es an

Die Prozentzahl allein verrät noch nicht Ihre Erstattung.

Tarife berechnen Leistungen unterschiedlich und können in den ersten Jahren begrenzen.

Gesamtrechnung

Prüfen, ob sich der Prozentsatz auf den Rechnungsbetrag inklusive Kassenleistung bezieht.

Zahnstaffel

Aufbaugrenzen der ersten Versicherungsjahre mit dem möglichen Bedarf abgleichen.

Implantate und Inlays

Anzahl, Material, Labor und besondere Höchstbeträge kontrollieren.

Zahnstatus

Fehlende Zähne, laufende oder angeratene Behandlung vollständig angeben.

Sauber vorbereitet

Vor dem Start der Behandlung Klarheit schaffen.

01

Heil- und Kostenplan anfordern

Befund, Regelversorgung und geplante Behandlung schriftlich erhalten.

02

Kassenleistung klären

Festzuschuss und Bonusheft berücksichtigen.

03

Tarifleistung prüfen

Prozentsatz, Staffel und Ausschlüsse auf den konkreten Plan anwenden.

04

Freigabe einholen

Bei größeren Maßnahmen vor Behandlungsbeginn eine Leistungsprüfung anstoßen.

Häufige Fragen

Die Punkte, die vor dem Abschluss geklärt sein sollten.

Klare Antworten sind wichtiger als ein schneller Klick.

Die GKV zahlt abhängig vom Befund einen festgelegten Zuschuss zur Regelversorgung. Die konkrete Behandlung kann teurer sein.

Entscheidend ist, worauf sich der Prozentsatz bezieht und ob die Kassenleistung eingerechnet wird. Das steht in den Tarifbedingungen.

Sie begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Danach können je nach Tarif höhere oder keine allgemeinen Summengrenzen gelten.

Eine bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlung ist regelmäßig nicht für diesen Fall versicherbar.

Ja. Vor Behandlungsbeginn lässt sich der mögliche Eigenanteil mit dem vorhandenen oder geplanten Tarif abgleichen.

Für DAK-Versicherte bestehen eigene HanseMerkur Zusatztarife. Nach der Aufbauzeit können besonders im Zahnbereich leistungsstarke Erstattungsregeln gelten.

Persönlicher Check

Eigenanteil prüfen lassen

Schicken Sie mir die wichtigsten Eckdaten. Ich prüfe den Bedarf, sage Ihnen klar meine Einschätzung und melde mich persönlich.

Für eine ausführliche Beratung können Sie direkt einen Termin auswählen.

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Zum Beispiel bestehender Vertrag, Kostenvoranschlag oder Rechnung.

Die konkrete Erstattung hängt von Tarif, Zahnstatus, Versicherungsbeginn und Heil- und Kostenplan ab. HanseMerkur Zahnzusatzversicherung.